AGB

1. Geltung / Allgemeines



1.1

Die nachfolgenden Bedingungen (AGB) gelten für sämtliche Verträge über Leistungen zwischen der Firma PRO EVENT GmbH und dem Mieter/Käufer. Spätestens mit der Anlieferung der Mietgegenstände am Einsatzort und der Annahme der Geräte durch den Mieter gelten nachstehende Bedingungen als anerkannt. Soweit diese Bedingungen einmal zwischen den Parteien vereinbart wurden, gelten sie auch für alle zukünftigen Geschäftsbeziehungen der Parteien, es sein denn, die Parteien schließen diese Folge einvernehmlich schriftlich aus. AGB des Auftraggebers erhalten nur Geltung, wenn dies ausdrücklich schriftlich vereinbart wird. Im Kollisionsfalle gehen die AGB der Firma PRO EVENT GmbH vor.



1.2

Abweichungen von den hier aufgeführten AGB sind nur wirksam, wenn ihnen die Firma PRO EVENT GmbH ausdrücklich schriftlich zustimmt.



1.3

Sollte eine der nachstehenden Bestimmungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder unwirksam werden, berührt dies nicht die Wirksamkeit der übrigen Klauseln. An die Stelle der unwirksamen Regelung treten dann die gesetzlichen Bestimmungen.



2. Vertragsschluss und Leistungsumfang



2.1

Die Art und der Umfang der von der Firma PRO EVENT GmbH zu erbringenden Leistungen richtet sich nach den Bestimmungen des im Einzelfall geschlossenen Vertrages. Mündliche Vereinbarungen sind nur wirksam, wenn sie durch die Firma PRO EVENT GmbH schriftlich bestätigt werden.



2.2

Angebote der Firma PRO EVENT GmbH sind bis zum Vertragsabschluss freibleibend und erst durch die Zusendung einer schriftlichen Auftragsbestätigung verbindlich.



2.3

Werden von dem Mieter Änderungen im Angebot vorgenommen, wird das Angebot ungültig oder die Firma PRO EVENT GmbH erteilt über das geänderte Angebote eine schriftliche Auftragsbestätigung.



2.4

Erbringt die Firma PRO EVENT GmbH im Auftrag des Mieters Leistungen, welche nicht im Kostenvoranschlag oder der schriftlichen Auftragsbestätigung enthalten sind, handelt es sich um Zusatzbeauftragungen, die zusätzlich abgerechnet werden.



2.5

Verzichtet der Mieter auf vereinbarte Leistungen, ist eine Verminderung des Vergütungsanspruches der Firma PRO EVENT GmbH nach den Stornierungskosten zu berechnen. In bestimmten Fällen können auch die vollen Kosten abgerechnet werden, wenn es sich bei der bestellten Ware um Zumietartikel handelt oder diese extra für den Kundenauftrag angeschafft worden sind.



3. Mietzeit



3.1

Die Mietzeit wird nach Tagen berechnet. Angebrochene Tage werden, sofern zwischen den Parteien nichts Abweichendes vereinbart wurde, als volle Tage berechnet.



3.2

Die Mietzeit beginnt, sofern zwischen den Parteien nichts Abweichendes vereinbart wurde, mit dem Eintreffen der Geräte am Verwendungsort oder deren Abholung bei der Firma PRO EVENT GmbH und endet mit dem Wiedereintreffen der Geräte beim Vermieter.



3.3

Die Rückgabe der Geräte muss am vereinbarten Wochentag bis 12.30 vor der Pause und 17.30 Uhr zum Feierabend sowie SA bis 12.00 Uhr am Geschäftssitz der Firma PRO EVENT GmbH erfolgen. Wie diese Rückgabezeit überschritten so ist der Mieter Schadensersatzpflichtig für nicht wahrnehmbare Folgevermietungen und muss den 4 Tagespreis ( bis max. 20% Aufpreis ) nachbezahlen.



3.4

Verzögert sich das Eintreffen der Geräte beim Vermieter über die ursprünglich vorgesehene Mietzeit hinaus, wird der Mietpreis (auch bei Vorliegen höherer Gewalt) entsprechend nachberechnet werden. Hierfür werden die aktuellen geltenden Mietpreise nachberechnet. Darüber hinaus ist der Mieter verpflichtet, die der Firma PRO EVENT GmbH durch die verspätete Rückgabe entstandenen Folgekosten in vollem Umfang zu ersetzen.



3.5

Handelt es sich bei der Mietsache um Feststeinbauten, steht es der Firma PRO EVENT GmbH zu, den Mietvertrag jederzeit einseitig zu beenden, wenn die vereinbarte Miete nicht gezahlt wird.



3.6

Bei kurzfristigen Bestellungen und Anpassungen (2 Tage oder weniger vor Warenausgabe) können wir für die jeweiligen Artikel und Leistungen einen Zuschlag von 10% für den Mehraufwand beim Umdispositionieren berechnen.



4. Versand und Gefahrenübergang / Reklamationen / Schadensanzeige



4.1

Bei der Selbstabholung findet die Gefahrenübergabe mit dem Erhalt und der Rückgabe der Mietartikel statt. Für die fachgerechte Ladungssicherung ist der Abholer selbst verantwortlich. Ausdrücklich ist der Abholer selbst für das Be- und Entladen zuständig. Sollte doch beim ein und Ausladen geholfen werden trägt die Firma Pro Event GmbH keine Haftung für Personen und Sachschäden an Mietmaterial und Transportfahrzeugen. Auch bei Stapler be und Entladung. Dies wird Ausdrücklich ist sinne der Firma untersagt. Sollten Mitarbeiter dennoch Helfen so Handeln diese im Sinne des Kunden und Haften nicht für oben genannte Schäden.



4.2

Bei Lieferung und Abholung durch die Firma PRO EVENT findet die Gefahrenübergabe bei Übergabe und Rückname der Ware an den Mieter statt.



4.3

Beim Versand mit Spedition und Pakete trägt der Mieter das Versandrisiko. Er ist für alle Schäden die während des Transportes entstehen verantwortlich. Diese Risiko kann er jedoch durch Transportversicherungen decken. Im Schadensfall hat der Mieter sich um die Schadensabwicklung mit der Versicherung zu kümmern. Auf Wunsch des Mieters abgeschlossenen Transportversicherung gehen zu dessen Lasten.



4.4

Der Firma Pro Event muss immer die Möglichkeit gegeben werden Fehler und Mängel selbst beheben zu können. Hier hat die Firma 2 Ausbesserungsversuchen. Danach kann der Einzelne Artikel gutgeschrieben werden. Bei Selbstabholungen hat der Kunden bei der Übergabe alles zu Zählen. Für Fehlmengen im Nachgang wird kein Lieferservice angeboten. Mängel an Geräten und Fehlmengen müssen selbst auf eigene Kosten bei der Firma Pro Event GmbH gebracht und abgeholt werden. Der Erfüllungsort ist der Ausgabeort.



4.5

Die Ausgabe der Artikel ist so zu wählen das die Firma immer noch 20 Stunden Zeit hat evtl. Mängel aus zu bessern. Wird vom Kunden ein kürzerer Zeitraum gewählt trägt der Kunde das Risiko. Der Auftrag gilt dann als erfüllt und einen Preisreduktion ist nicht möglich.



4.6

Alle Mängel sind sofort mit dem Handy zu dokumentieren und die Fotos mit Mängelbeschreibung an post@pro-event.net zu senden. Mängelfotos die Während und nach der Veranstaltung gemacht werden werden ausdrücklich nicht mehr akzeptiert. Hier ist nicht der Zeitstempel des Fotos maßgebend, sondern wann diese bei und als E-Mail eingeht.



4.7

Eigene Mängelausbesserungen ohne uns die Möglichkeit zu geben diese auszubessern oder die schriftliche Zustimmung von uns, trägt der Kunde selbst. Hier wird keine Erstattung und Abzug akzeptiert.



4.8

Der Kunde ist verpflichtet Lieferschein bei der Ausgabe genau zu kontrollieren, auch wenn das Zählen als lästig erscheinen mag. Fehlmengen nach Ausgabe und Lieferungen werden nicht Akzeptiert und führen dann zu Kosten die der Mietre Tragen muss.



4.9

Wir weisen darauf hin, das für alle Mietartikel kein Anspruch auf kostenlosen Vorortservice besteht (Auch im Schadensfall). Dies kann optional kostenpflichtig hinzu gebucht werden. Bei grossen Veranstaltungen sollte daher dieser Service mitgebracht werden. Ggf. Hier über einen Techniker. Auch eine Rufbereitschaft außerhalb der Öffnungszeiten besteht nicht. Notfallbereitschaft muss separat hinzu gebucht werden. Das Restrisiko trägt der Kunde.



5. Versicherung



5.1

Der Mieter ist verpflichtet, das allgemein mit der jeweiligen Mietsache verbundene Risiko ordnungsgemäß und ausreichend zu versichern. Hierzu hat der Mieter auch die Möglichkeit diverse Mietartikel wie Tarversen,Cases und sonstige Elektrischen Geräte über eine Beteiligung an unserer Elektronikversicherung mit wahlweise 250€ oder 500€ Selbstbeteiligung die Mietgegenstände zu versichern. Der Versicherungsbeitragbeteiligung hängt von dem Wert der Mietartikel ab und wird gesondert auf der Quittung und Rechnung aufgeführt.



5.2

Die gemieteten Elektrogeräte sind über eine Elektronik-Versicherung versichert. Bei nachweislicher Beteiligung des Mieters an der Versicherungsprämie verzichtet der Versicherer im Schadensfall dem Mieter gegenüber auf die ihm zustehenden Regressansprüche. Für über den Leistungs-Umfang des Versicherers hinausgehende Schäden gem. den dem Versicherungsvertrag zugrunde liegenden Allgemeinen Versicherungsbedingungen (ABE) bleibt die Haftung des Mieters in vollem Umfang bestehen. Eventuell bestehende Versicherungen des Mieters gehen im Schadenfall voran.



5.3

Bei Feststeinbauten ist der Mieter verpflichtet, zusätzlich für die Einhaltung sämtlicher Sicherheitsauflagen zu sorgen, so dass der Versicherungsschutz gewährleistet ist. Für Verstöße haftet der Mieter auch bei Fahrlässigkeit in vollem Umfang selbst. Der Abschluss einer entsprechenden Versicherung ist der Firma PRO EVENT GmbH auf Verlangen nachzuweisen.



5.4

Um sich vor den Folgen von Beschädigung, Diebstahl und Verlust der Mietsache zu schützen, sollte auch in diesem Bereich eine entsprechende Schadensversicherung durch den Mieter abgeschlossen werden. Hierzu empfehlen wir Elektronikversicherungen abzuschließen.



6. Gebrauch der Mietsache / Pflichten des Mieters



6.1

Die vermieteten Gegenstände sind Eigentum der Firma PRO EVENT.



6.2

Der Mieter ist verpflichtet, sich bei Übergabe der Geräte von deren Vollständigkeit und richtiger Funktion zu überzeugen. Die Übernahme gilt als Bestätigung des einwandfreien Zustands und der Vollständigkeit der Mietsache(n).



6.3

Der Mieter hat die Mietsache in sorgfältiger und sachgemäßer Art und Weise zu gebrauchen und einzusetzen, alle Obliegenheiten, die mit dem Besitz, dem Gebrauch und dem Erhalt der Mietsache verbunden sind, zu beachten und die Wartungs-, Pflege- und Gebrauchsempfehlungen des Vermieters zu befolgen. Die Mietsache darf ausschließlich von fachkundigem Personen aufgestellt, bedient und abgebaut werden.



6.4

Der Mieter hat für eine störungs- und einwandfreie Stromversorgung zur Nutzung der Mietanlage Sorge zu tragen. Für Ausfälle und Schäden der Mietsachen infolge von Stromausfall, Stromunterbrechungen oder Schwankungen hat der Mieter einzustehen.



6.5

Wird das Material nicht von Mitarbeitern der Firma PRO EVENT GmbH eingebaut, überprüft, überwacht und abgebaut, hat der Mieter für die Einhaltung aller geltenden Sicherheitsrichtlinien, insbesondere der UVV und der VDE, zu sorgen.



6.6

Eine Untervermietung der Geräte ist erst nach Absprache mit der Firma PRO EVENT GmbH gestattet.



6.7

Der Mieter hat die Geräte in seinem unmittelbaren Besitz zu belassen und sie nur an den vereinbarten Einsatzorten zu verwenden. Der Mieter ermöglicht der Firma PRO EVENT GmbH die jederzeitige Überprüfung der Geräte.



6.8

Bei allen fest eingebauten Miet- und Verkaufsgegenständen behält sich die Firma PRO EVENT GmbH ein Hausrecht so lange vor, bis alle Miet- und Verkaufsgegenstände ausgebaut oder restlos bezahlt sind. Die Firma PRO EVENT GmbH behält sich das Recht vor, Mietgegenstände bei jeglichem Zahlungsverzug sofort auszubauen. In einem solchen Fall haftet die Firma PRO EVENT GmbH nicht für wirtschaftliche Verluste oder andere Ansprüche des Mieters, die im Zusammenhang mit dem vorzeitigen Ausbau der Mietsache entstanden sind. Der Mieter trägt die Kosten des Ausbaus. Verhindert der Mieter einen Ausbau der Mietsache, ist er verpflichtet, eine Vertragsstrafe i.H.v. 500,00€ an die Firma PRO EVENT GmbH zu zahlen.



7. Gewährleistung und Schadensersatz



7.1

Die Firma PRO EVENT GmbH haftet für den funktionstüchtigen Zustand der vermieteten Geräte bis zum Zeitpunkt des Gefahrenüberganges unter Ausschluss weiterer Ansprüche wie folgt: Hat das vermietete Gerät im Zeitpunkt des Gefahrenüberganges einen Fehler, der seine Tauglichkeit zum vertragsmäßigen Gebrauch aufhebt oder in einem Umfange mindert, der einer Aufhebung gleichkommt, kann diese nach ihrer Wahl den Fehler beheben, das fehlerhafte Gerät austauschen oder vom Vertrag zurücktreten.Beim Vertragsrücktritt durch die Firma Pro Event GmbH kann nur der Vertrag aufgelöst werden. Folgekosten sind aus der Haftung ausgeschlossen, Für die Dauer der Aufhebung der Tauglichkeit mindert sich der Mietpreis in entsprechendem Umfang. Für Schäden, die dem Mieter beim Gebrauch der Mietsache entstehen, haftet die Firma PRO EVENT GmbH nur, wenn diese auf einem bei Gefahrenübergang vorhandenen Fehler beruhen. Die Haftung erstreckt sich auf die Kosten der Instandsetzung bis zur Höhe des Mietpreisanspruches der Firma PRO EVENT GmbH, mit welchem ein etwaiger danach gegebener Schadenersatzanspruch zu verrechnen ist. Weitere, darüber hinausgehende Ansprüche des Mieters, insbesondere auf Schadenersatz, sind ausgeschlossen. Ausgenommen vom Haftungsausschluss sind solche Ansprüche des Mieters, deren Schadensursache auf einem grob fahrlässigen oder vorsätzlichen Verhalten der Firma PRO EVENT GmbH beruhen.



7.2

Mängel am Mietmaterial und auftretende Mängel während der Benutzung sind sofort bei der Ausgabe zu kontrollieren und auf dem Lieferschein zu vermerken.

Mängel die beim Aufbau oder der Benutzung auffallen sind sofort unter per Foto zu dokumentieren und per mail ( mail@pro-event.net ) zu senden mit Schilderung des Mangels. Defekte Geräte müssen sofort außer Betrieb genommen werden um Sicherheit zu gewährleisten und Folgeschäden durch die Weiterbenutzung zu gewährleisten. Grundsätzlich sind alle Mängel Bring-schulden außer der Mieter vereinbart einen ein schriftlichen Vor Ort Service. Der Vermieter hat das Recht 2x Auszubessern oder eine Minderung des defekten Mietgerätes anzubieten.



7.3

Für Folgeschäden die durch ein Mängel des Mietmaterials entstehen findet keine Haftung durch die Firma Pro Event statt. Der Mieter hat sich bei der Abnahme um einen einwandfreiem Zustand zu überzeugen. Technische

Ausfälle sind höhere Gewalt. Wichtige technische Geräte bei aufwendigen Veranstaltungen empfehlen wir daher ein entsprechendes Backup zu buchen. Beispiel Stromgeneratoren.



7.4

Punkt 7.1 gilt auch für die persönliche Haftung der Angestellten der Firma PRO EVENT GmbH



7.5

Alle Gewährleistungsansprüche des Mieters setzen voraus, dass der Mieter die Vollständigkeit und Funktionstüchtigkeit der Mietsache bei Übergabe überprüft hat und einen Mangel der Mietsache der Firma PRO EVENT GmbH unverzüglich anzeigt.



7.6

Bei der Vermietung von technisch aufwändigen Geräten (z.B. Videoprojektoren, Farbwechslern, computergesteuerten Leuchten etc.) ohne den Einsatz von Fachpersonal der Firma PRO EVENT GmbH übernimmt diese keine Haftung für die ordnungsgemäße Funktion.



7.7

Das angebotene Mietmaterial wird regelmäßig, spätestens jedoch bei jeder Ausgabe und Rücknahme kontrolliert und bei Bedarf nachgebessert oder erneuert. Mietmaterial kann grundsätzlich Gebrauchtspuren aufweisen. Ein Anspruch auf Neuwertigkeit besteht nicht.



8. Haftung des Mieters



8.1

Der Mieter ist der Firma PRO EVENT GmbH für alle Schäden verantwortlich, die aus dem nicht bedingungsgemäßen Gebrauch der Mietsache entstehen.



8.2

Den der Firma PRO EVENT GmbH durch den zufälligen Untergang oder die zufällige Beschädigung des Mietgegenstands entstandenen Schaden hat der Mieter auch bei Vorliegen höherer Gewalt - zu ersetzen. Im Falle eines Totalschadens hat der Mieter den Wiederbeschaffungswert zu ersetzen.



8.3

Wenn die Mietgegenstände durch Fremdeinwirkungen wie Vandalismus beschädigt oder gestohlen werden, ist der Mieter verpflichtet, den der Firma PRO EVENT GmbH entstandenen Schaden zu ersetzen.



8.4

Für verbrauchte, defekte oder verloren gegangene Glühlampen oder andere Teile einschließlich Kleinstzubehör hat der Mieter den üblichen Marktpreis an die Firma PRO EVENT GmbH zu bezahlen.



8.5

Der Mieter hat die Pflicht, die Mietgegenstände endsprechend durch eine Veranstaltungs- oder andrer Versicherung , zu versichern um die Gefahren für höherer Gewalt wie Sturm zu decken. Andernfalls haftet der Mieter für Schäden selber.



8.6

Der Mieter hat die Pflicht sie vorher über Wetterwarnungen zu Informieren und gegebenenfalls die Veranstaltung abzusagen. Das Wetterrisiko trägt allein der Mieter. Werden Zelte von der Firma Pro Event GmbH auf- und abgebaut, behält der Mieter weiterhin das Wetterrisiko. Im Falle eines Sturms oder Gewitter hat der Mieter selbst die Pflicht bei Falt- und Partyzelten diese abzubauen oder die Seitenwände zu entnehmen um größere Schäden zu vermeiden. Kann der Kunde diese Zelte nicht selbst abbauen, hat er die Pflicht, dies vorab in schriftlicher Form mitzuteilen und dies im Notfall dann von Firma Pro Event GmbH abbauen zu lassen. Dies kann gegen einen entsprechende Vergütung vereinbart werden. Der Mieter / Veranstalter kann sich beispielsweise auf der Webseite www.unwetterzentrale.de kostenlos über Unwettergefahren informieren.



8.7

Alle Mietgegenstände sind sauber und trocken zurückzugeben, so wie diese herausgegeben wurden. Die gilt für alle Mietgegenstande, außer die Reinigung ist schriftlich bestätigt im Mietpreis enthalten (Wie z.B. bei diversem Geschirr). Alle sonstigen Reinigungen sind extra zu vergüten und nicht im Mietpreis enthalten.



8.8

Pagoden und Zelte werden, soweit möglich, mit Erdnägeln im Boden verankert. Sollte dies z.B. aufgrund von Rohrleitungen, Stromkabeln oder Bodenbeschaffenheit nicht möglich sein, können gegen Aufpreis beispielsweise Beton- oder Stahlgewichte beigemietet werden. Die Firma Pro Event GmbH übernimmt keinerlei Haftung für eventuelle Schäden im oder am Erdreich, die durch den Auf- und Abbau, die Befestigung oder im Rahmen sonstiger, dazugehörigen Tätigkeiten entstehen.

Ab einer Zeltgröße von einschließlich 75m² verpflichtet sich der Auftraggeber, sog. Zeltabnahmen beim örtlichen Bauamt zu beauftragen und die Kosten hierfür zu tragen.

Die Firma Pro Event GmbH übernimmt keine Haftung für ein nicht-nachkommen dieser Verpflichtung sowie im Schadensfall bei unsachgemäßer Handhabung.



9. Genehmigung und Hängepunkte in Hallen oder Sälen



9.1

Der Mieter hat dafür Sorge zu tragen, sämtliche gesetzlichen Vorgaben einzuhalten.



9.2

Der Mieter hat dafür Sorge zu tragen, dass alle notwendigen Genehmigungen vorliegen.



9.3

Die Firma PRO EVENT GmbH kann jederzeit die Einsichtnahme der Genehmigungen verlangen.



9.4

Kann eine Veranstaltung ganz oder in der vorgesehenen Form nicht durchgeführt werden, weil die Genehmigung fehlt, schuldet der Mieter der Firma PRO EVENT GmbH die volle, vertraglich vereinbarte Miete.



9.5

Sind durch Aufbauten Hängepunkte in Hallen oder Sälen notwendig, obliegt es dem Auftraggeber, sich um die Statik dieser Hängepunkte zu kümmern. Im Fall inkorrekter Gewichts- oder Statikangaben übernimmt die Firma PRO EVENT GmbH keinerlei Haftung für Schäden jedweder Art.



10. Lizenzen



10.1

Beim Betreiben von Video- und Audiosystemen dürfen vom Mieter eingesetzte Bild- und Tonwiedergaben nur nach den Bedingungen der jeweiligen Lizenzinhaber erfolgen.



10.2

Anfallende GEMA-Gebühren gehen zu Lasten des Auftraggebers, wenn die Veranstaltung nicht von der Firma PRO EVENT GmbH selbst veranstaltet wird. Eine Ausnahme gilt nur dann, wenn die Firma PRO EVENT GmbH sich schriftlich bereit erklärt hat, die anfallenden Gebühren im Auftrag des Veranstalters an die zuständige Stelle ordnungsgemäß abzuführen. Im Falle falscher Angaben des Veranstalters, die für die Höhe der Gebühren ausschlaggebend sind (z.B. Eintrittshöhe, Raumgröße, Art der Akkustikwiedergabe etc.), haftet allein und in jeder Hinsicht der Veranstalter.



10.3

Bei EDV-Systemen darf mitzuverwendende Software nur für das einzelne dafür bestimmte Gerät benutzt werden. Beim Betreiben der Geräte darf mitzuverwendende Software nur nach den gesondert mitgeteilten Bedingungen der Lizenzinhaber benutzt werden.



10.4

Der Mieter stellt die Firma PRO EVENT GmbH im Falle nicht bedingungsgemäßer Nutzung von Bild- und Tonmaterialien sowie von Software von allen Schadens-ersatzansprüchen der Lizenzinhaber frei.



11. Rechte Dritter



11.1

Der Mieter hat die Geräte von allen Belastungen, Inanspruchnahme und Pfandrechten Dritter freizuhalten. Er ist verpflichtet, den Vermieter unter Überlassung aller notwendigen Unterlagen unverzüglich zu benachrichtigen, wenn während der Laufzeit des Mietvertrages die vermieteten Geräte dennoch gepfändet oder in irgendeiner anderen Weise von Dritten in Anspruch genommen werden. Der Mieter trägt alle Kosten, die zur Aufhebung derartiger Eingriffe Dritter erforderlich sind.



12. Rücktritt/Widerruf des Mieters / Vermieters



12.1

Erfolgt ein Rücktritt vom Mietvertrag oder widerruft der Mieter den Vertrag, gleich aus welchem Grund, behält sich die Firma PRO EVENT GmbH vor, Stornokosten zu erheben.Vom Mietvertrag 40%.



12.2

Bei einem Rücktritt/Widerruf bis 30 Tage vor Mietbeginn, werden 50%, bis 5 Tage vor Mietbeginn 80% und bei weniger als 5 Tage vor Mietbeginn 90% des Mietbetrages zur Zahlung fällig. Dem Mieter wird ausdrücklich der Nachweis gestattet, ein Schaden sei überhaupt nicht entstanden oder sei wesentlich niedriger als vorliegend pauschal veranlagt.



12.3

Ein Rücktritt oder Widerruf bedarf der Schriftform.



12.4

Für den Zeitpunkt der Berechnung der Stornierungsgebühr ist der Zeitpunkt des Eingangs der schriftlichen Widerrufs- oder Rücktrittserklärung maßgebend.



12.5

Die Stornierungsgebühr wird bei Eingang der schriftlichen Widerrufs- oder Rücktrittserklärung fällig.



12.6

Die Stornierungsgebühr wird auch bei höherer Gewalt fällig (schwere Unwetter, Seuchengefahr, Erdbeben, Feuer, politische Kriesen, Epidemien, Pandemien, ...).



12.7

Der Vermieter hat aus das Recht den Auftrag auch zu stornieren. Auf Entschädigungszahlungen verzichtet hier der Mieter.

12.8

Der Vermieter hat das Recht bei Einzelnen Positionen zu Stornieren oder gleichwertige oder besserer Vergleichsartikel anzubieten. Dies kann passieren wenn z.b ein Vormieter ein Gerät beschädigt. Hiervon wird dann lediglich diese Position ersetzt oder kostenfrei herrausgenommen. Dies berechtigt den Mieter nicht den Auftrag kostenfrei zu stornieren. Die normalen Stonomöglichkeiten bleiben davon unberührt.

12.9

Höhere Gewalt

Bei höheren Gewalten wie z.b angekündigten schweren Gewittern hat der Vermieter das Recht, auch den Job ganz oder in Teilen abzusagen, wenn grössere Schäden zu erwarten sind. Hier gelten für den Vermieter weiterhin die Stornierungskosten. Der Kunde hat natürlich auch das recht kostenfrei auf andere Alternativeartikel umzubuchen, wenn diese im Eigenenbesatnd sind und an dem Datum verfügbar währen. Wenn das Mietmaterial dennoch stehen bleiben soll kann der Kunden hier nur entgegenwirken, imdem er einen schriftlichen Nachweiss über eine Veranstalterhaftplicht vorlegt, aus der hervor geht das diese bei Schäden den Neuwertbeschaffung ersetzt werden. Hier muss der Kunde von uns den Neuwert angeben.





13. Lieferungen



13.1

Die Vereinbarung eines Miettermins erfolgt unter dem Vorbehalt rechtzeitiger Liefermöglichkeit. Unvorhergesehene, von der Firma PRO EVENT GmbH nicht zu vertretende Ereignisse, gleichgültig ob beim Vermieter oder einem seiner Lieferanten, wie z.B. Streik, Aussperrung, Unfallschäden, Betriebsstörungen etc., berechtigen den Vermieter, unter Ausschluss von Schadenersatzansprüchen des Mieters vom Mietvertrag zurückzutreten oder den Beginn der Mietzeit um die Dauer der Verhinderung hinauszuschieben.



14. Sicherheitsleistung



14.1

Übersteigt die vereinbarte Miete den Betrag von 5.000 Euro, ist die die Firma PRO EVENT GmbH berechtigt, eine Mietvorauszahlung in Höhe von 100% des vereinbarten Mietpreises zu verlangen. Sie kann unabhängig davon verlangen, dass der Mieter für die Dauer des Mietvertrages eine Kaution bis zur Höhe des Zeitwertes der vermieteten Geräte beim Vermieter hinterlegt. Die Kaution wird dem Mieter nach Beendigung des Mietvertrages und Wiedereintreffen des vermieteten Gerätes beim Vermieter unverzinslich zurückgezahlt.



15. Zahlungshinweise



15.1

Der gesamte vereinbarte Mietpreis ist direkt im Anschluss der Fertigstellung (Abholung, Aufbau, Installation) und der Abnahme durch den Auftraggeber oder von diesem bevollmächtigter Personen in bar zu entrichten oder per Vorkasse 5 Tage Abholung per Banküberweisung zu Zahlen



15.2

Andere Zahlungsvereinbarungen werden nur in schriftlich in der Auftragsbestätigung zugelassen.



15.3

Wird eine anderweitige Vereinbarung nicht getroffen, gelten die Preise der bei Auftragserteilung gültigen Preisliste der Firma PRO EVENT GmbH.



15.4

Die Preise verstehen sich pro Stück/Einheit und, soweit nicht gesondert schriftlich vereinbart, als reine Nettopreise in Euro. Zuzüglich fällt die gesetzliche Mehrwertsteuer an.



15.5

Mit dem Erscheinen eines neuen Katalogs/einer neuen Preisliste verlieren alle vorherigen Kataloge/Preislisten ihre Gültigkeit.



15.6

Bei Überschreitung des Fälligkeitsdatums kann der Vermieter vom Fälligkeitszeitpunkt an Verzugszinsen in Höhe von 8 % über dem Diskontsatz der Europäischen Zentralbank berechnen.



15.7

Der Mieter tritt ohne weitere Zahlungserinnerung nach Ablauf von 7 Tagen nach dem Auslieferungsdatum in Zahlungsverzug. Nach Ablauf von 30 Tagen wird die Forderung automatisch an unser Inkassobüro weitergeleitet. Alle daraus entstehenden Kosten hat der Mieter zu tragen.



15.8

Der Mieter kann gegen die Forderungen der Firma PRO EVENT GmbH nur dann aufrechnen oder ein Zurückbehaltungsrecht ausüben, wenn die Gegenforderung unbestritten oder rechtskräftig festgestellt ist.



15.9

Für Kunden aus dem Ausland gilt eine 100% Vorkasse bis 14 Tage vor Veranstaltungsbeginn.



15.10

In der Bundesrepublik Deutschland erbrachte Dienstleistungen sind Mehrwertsteuerpflichtig.



16. Rückgabe der Mietsache



16.1

Der Mieter hat auf seine Kosten und Gefahr das gemietete Gerät nach Ablauf der Mietzeit unverzüglich an die Firma PRO EVENT GmbH zurückzugeben.



16.2

Die Mietsachen sind in sauberen, einwandfreien Zustand vollständig zurückzugeben.



17. Verspätete Rückgabe



17.1

Bei verspäteter Rückgabe der Mietsache hat der Mieter die Firma PRO EVENT GmbH jeden Schaden zu ersetzen. Wird die Mietsache nicht in ordnungsgemäßem Zustand zurückgegeben, hat der Mieter unbeschadet weiterer Schadenersatzansprüche des Vermieters für die Zeit, die für die Instandsetzung erforderlich ist, den vollen Mietpreis zu entrichten.



18. Verbrauchsmaterial, Handelsware



18.1

Verbrauchsmaterial und Handelsware bleiben bis zur vollständigen Rechnungsbegleichung Eigentum der Firma PRO EVENT GmbH, auch wenn diese mit anderen Sachen des Mieters oder einer dritten Person vermischt oder verbaut werden.



18.2

Der Verkauf gebrauchter Gegenstände erfolgt unter Ausschluss jeglicher Gewährleistung.



18.3

Defekte Leuchtmittel gehen zu Lasten des Vertragspartners. Eine Rückerstattung des Kaufpreises für Leuchtmittel, die während des Mietzeitraums vom Mieter ersetzt wurden, erfolgt nur gegen Vorlage einer entsprechenden Quittung und Rücklieferung des mutmaßlich defekten Brenners an die Firma PRO EVENT GmbH, wenn sich bei dem Untersuchungsergebnis bestätigt, dass der Brenner bei Gefahrübergang defekt war.



19. Kauf



19.1

Erfolgt eine Zahlung des gesamten Kaufpreises nicht zum Fälligkeitszeitpunkt, kann die Firma PRO EVENT GmbH die Sache zurückfordern und für den Zeitraum der Überlassung des Gegenstands den üblichen Mietpreis gemäß ihrer Preislisten verlangen. Bereits geleistete Zahlungen werden auf die Mietsumme verrechnen.



19.2

Im Übrigen gelten für den Kauf die obigen AGB entsprechend.



20.Lieferung und Rücknahmen



20.1

Aufträge werden nur noch zu den Mindestbestellwerten angeboten. Die vareiren je nach entfernung zu unserem Standort bei Lieferungen.

Die kosten für Lieferkilomerter werden für jeden Auftrag separat berechnet.



20.2

Lieferung bis Bordstein / Grundstück, soweit gefahrlos befahrbar (Im Ermessen des jeweiligen Fahrers).Evtl. Haftungen für Flurschäden werden Ausgeschlossen die beim Befahren des Grundstücks / Rasen mit Lkw entstehen können.



20.3

Ist ein Kunde bei der Anlieferung oder Abholung nicht erreichbar, hat der Fahrer die Anweisung nach 10 min warten wieder zu fahren. Zusatzfahrten und Ladungskosten sind voll zu bezahlen.



20.4

Geschirr und Gläser werden nur Kistenweise gezählt. Fehlmengen werden nachträglich berechnet (ca. 2 Wochen). Einzelzählungen sind bei der Abholung ausgeschlossen. Fehlmengen werden nachberechnet. Dies gilt auch für Tischdecken und Hussenmaterial.



20.5

Bei großen Transportgegenständen hat der Kunde eine Be- und

Endladehelfer zu stellen. Kann er dies nicht selbst leisten, so muss ein Zusätzlicher Mitarbeiter auf Stundenbasis mitfahren.



20.6

Gläser, Tassen, Teller, Schüsseln etc. (nachfolgend \"Geschirr\") und Besteck werden poliert in speziellen Kunststoffkisten ausgegeben und sind ausschließlich in diesen Kisten zu transportieren. Geschirr und Besteck kann verschmutzt, jedoch von groben Essensresten befreit und in die vorgegebenen Kunststoffkisten sortiert zurückgegeben werden. Achten Sie bitte auf die Verpackungseinheiten (nachfolgend auch \"VPE\"), um die Abwicklung zu erleichtern. Nichtbeachtung der VPE oder unsortierte Rückgabe führen zu einer kostenpflichtigen Nachsortierung unsererseits, die mit je 0,10 Euro Netto in Rechnung gestellt werdene kann. Eine Teilmenge einer VPE kann nicht bestellt werden. Wenn Sie z.B. 20 Teller benötigen und die VPE 24 lautet, erhalten Sie eine Kiste mit 24 Tellern und es sind auch dieselben 24 Teller zurückzugeben.



21.

Fehlmengen, defektes oder zerstörtes Material, Arbeitsstunden, durch den Kunden verursachte Wartezeiten und ähnliches werden zusätzlich in Rechnung gestellt. Bis zur Schadensregulierung kann die bei der Ausgabe entrichtete Kaution in unserem Ermessen vorläufig ganz oder teilweise einbehalten werden.





22.Berechnung zusätzliche Leistungen:



22.1 Neuaufträge am gleichen Ausgabetag werden mit 20% extra berechnet



22.2 Servicegebühr von 10€ netto für folgende Leistungen:



- je Rechnungsänderungen

- je Auftragsänderung kleiner als 5 Tage vor Ausgabe

- Rücküberweisung von Kautionen



23. Schlussbestimmungen



23.1

Die Abtretung von Rechten und Ansprüchen aus dem Vertrag ist nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung der Firma PRO EVENT GmbH zulässig.



23.2

Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand ist Amtsgericht Moers.



23.3

Sollten Mitarbeiter oder Geschäftsführung als Zeuge, zu andern Gerichten geladen werden die im Zusammenhang mit einen Auftrag stehen, hat der Kunde die Firmenkosten zu tragen. Diese muss im Vorfeld über die Rechnungsstellung bezahlt werden. Tagespauschale Mitarbeiter 350€ netto. Tagespauschale Geschäftsleitung 800€netto. Reisekosten 1€ der gefahrene Kilometer mit Firmenfahrzeug. Die Kostenerstattung des Gerichts werden dem Kunden zurück erstattet.



24.4

Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland.



Stand: März 2023